Betreuung

Träger des kostenlosen Betreuungsangebots "13 plus" ist die INI e.V. Lippstadt.  

Vier Mitarbeiterinnen bieten für bis zu 20 Kinder und Jugendliche in den Räumlichkeiten unserer Schule : 

  • Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben
  • ein vom Gutshof Warstein geliefertes Mittagessen und einen Nachmittagssnack (von Eltern zu bezahlen)
  • kreative und sportliche Angebote
  • Möglichkeit des freien Spielens

Die Betreuung kann bis 15.30 Uhr wahrgenommen werden, wobei auch individuelle & flexible Zeiten abgesprochen werden können. 

Für weitere Informationen können Sie gerne die Leiterin Frau Löwen kontaktieren. 

Telefon: 0176 11901549

E-Mail: swetlana.loewen@ini.de

Schulsozialarbeit
Seit Januar 2023 wird das Team der Grimmeschule durch unsere Schulsozialarbeiterin Frau Esteban Palomo verstärkt. 
Jeden Montag-, Mittwoch- und Donnerstagvormittag steht sie den Schüler:innen sowie auch den Eltern bzw. Erziehenden als zusätzliche Ansprechpartnerin zur Verfügung. 
Die Sprechzeiten für Eltern und Erziehende 
finden montags, mittwochs und donnerstags jeweils in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Telefon: 0176/11901532 
 

 Ansprechpartnerin für die Schülerschaft:

  • bei Problemen in der Familie, mit Freunden, mit sich selbst
  • bei Schwierigkeiten in der Schule
  • bei der Vermittlung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
  • bei Konflikten mit Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen in Kooperation mit der Schulleitung
  • beim Übergang Schule und Beruf

 

Ansprechpartnerin für Eltern:

  • bei der Vermittlung von passenden Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen
  • Aufklärung über Leistungen und Unterstützung bei Antragstellung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • bei Beratung in Erziehungs- und Lebensfragen
  • bei Entwicklung von Handlungsstrategien
  • bei der Schaffung von Verbindungslinien zwischen Elternhaus und Schule

 

Schwerpunkt Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die Leistungen des BuT sollen es Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen sowie ihre Bildungschancen zu erhöhen. 

Anspruch haben Schüler*innen, die:

  • Leistungen nach dem SGB II (ALG II, „Hartz IV“)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Kinderzuschlag nach § 6 a BKKG
  • Leistungen nach AsylbLG
  • Wohngeld beziehen

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:

  • Ausstattung mit Schulbedarf
  • Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung in Schule und KiTa
  • ergänzende, angemessene Lernförderung (Nachhilfe, Lerngruppen)
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Zuschüsse für ein- und mehrtägige Klassenfahrten
  • Leistungen zur Teilhabe (z.B. Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern)